Elektrofahrzeug
Elektroauto gebraucht verkaufen
Beim Verkauf eines gebrauchten Elektroautos kommt eine Angabe hinzu, die es beim Verbrenner nicht gibt: der Zustand der Antriebsbatterie. Sie ist die teuerste Baugruppe des Fahrzeugs, und ihr Zustand entzieht sich der Besichtigung — man sieht ihn nicht, man hört ihn nicht, und eine Probefahrt zeigt ihn nur ausschnittweise.
Belegen lässt er sich mit einem Batteriezustandsbericht. Diese Seite sagt, woher ein solcher Bericht kommt, welche Unterlagen und Zubehörteile zum Fahrzeug gehören und welche Punkte vor der Übergabe erledigt werden — von den Garantiebedingungen über die Ladeverträge bis zur Abmeldung des Fahrzeugs aus den eigenen Benutzerkonten.
- State of Health (SoH)
- Der Zustandswert einer Antriebsbatterie: das Verhältnis der aktuell verfügbaren Kapazität zur Kapazität im Neuzustand, angegeben in Prozent.
- Der Wert stammt entweder aus dem Steuergerät des Fahrzeugs oder aus einer Messung durch eine Prüfstelle. Weil die Ermittlungsverfahren sich unterscheiden, gehört zu einer SoH-Angabe immer dazu, wie und wann sie ermittelt wurde. Eine Zahl ohne diese beiden Angaben ist für einen Käufer nicht prüfbar — und für Sie als Verkäufer riskant, weil eine zugesagte Eigenschaft im Streitfall geschuldet ist.
Passt der Begriff auf Ihr Auto?
Fahrzeug anfragenWas ein Käufer beim Elektroauto zusätzlich sehen will
Sechs Angaben, die es beim Verbrenner so nicht gibt. Die mittlere Spalte sagt, woher Sie sie bekommen — keine davon müssen Sie schätzen.
| Angabe | Woher sie kommt | Was ein Käufer daraus liest |
|---|---|---|
| Batteriezustandsbericht mit Datum | Prüfstelle oder Auslesen des Fahrzeugsystems durch einen Fachbetrieb | Ob die Batterie gealtert ist und wie belastbar die Angabe ist |
| Garantiebedingungen der Antriebsbatterie | Die Herstellerunterlagen zum Fahrzeug | Ob und wie lange eine Zusage besteht und ob sie an Bedingungen hängt |
| Ladeleistung an Wechsel- und Gleichstrom | Fahrzeugpapiere und Datenblatt des Modells | Wie lange Laden im Alltag und auf der Langstrecke dauert |
| Vorhandenes Ladezubehör | Das Fahrzeug selbst — Kabel, Adapter, Halterungen | Ob er nach dem Kauf noch etwas kaufen muss |
| Wartungsnachweise und Softwarestand | Serviceunterlagen und die Anzeige im Fahrzeug | Ob Rückrufe und Aktualisierungen erledigt sind |
| Batteriemiete, falls vereinbart | Der Miet- oder Nutzungsvertrag zur Batterie | Ob die Batterie überhaupt mitverkauft wird oder ein Vertrag übernommen werden muss |
Welche Zeile gilt für Ihr Auto?
Fahrzeug anfragenZum Fahrzeug gehört mehr als der Schlüssel
Was hier fehlt, muss der Käufer nachkaufen — und er zieht es vom Preis ab, bevor er darüber spricht:
- Das Ladekabel für Ladesäulen und Wallbox, mit der vollen Länge und in dem Zustand, in dem es benutzt wurde.
- Das Notladekabel für die Haushaltssteckdose, falls es zum Fahrzeug gehörte.
- Adapter, Ladekabeltasche, Halterungen und alles, was im Kofferraumfach lag.
- Beide Schlüssel oder Karten sowie die Zugangsmittel zu Fahrzeugfunktionen.
- Der zweite Radsatz, wenn er mitverkauft wird — beim Elektrofahrzeug kann für ihn eine eigene Reifenfreigabe gelten.
- Die Bordmappe mit den Unterlagen zur Antriebsbatterie und zum Ladesystem.
- Ladekarten und Ladeverträge laufen auf Sie, nicht auf das Fahrzeug: kündigen oder umstellen, nicht mitgeben.
Welcher Punkt gilt bei Ihnen?
Fahrzeug anfragenVor der Übergabe: sechs Punkte
Die letzten drei Punkte stehen bewusst am Ende: Sie sind die, die sich nach der Übergabe nicht mehr nachholen lassen.
1. Batteriezustandsbericht besorgen
Mit Datum und Angabe des Verfahrens. Er ist die einzige Angabe zur Batterie, die ein Käufer nachprüfen kann, und er nimmt der Verhandlung ihren größten Unsicherheitsposten.
2. Garantieunterlagen heraussuchen
Prüfen, ob eine Zusage zur Antriebsbatterie besteht, woran sie hängt und ob sie auf einen neuen Halter übergeht. Was dort steht, gilt — nicht das, was allgemein über Batteriegarantien gesagt wird.
3. Software- und Rückrufstand klären
Offene Aktualisierungen und Rückrufaktionen vor dem Verkauf erledigen lassen und den Nachweis zu den Serviceunterlagen legen.
4. Fahrzeug aus dem Herstellerkonto abmelden
Fahrzeug aus App und Benutzerkonto entfernen, Fernzugriff beenden. Solange das nicht geschehen ist, hat der Käufer kein eigenes Konto — und Sie haben weiter Zugriff auf ein fremdes Fahrzeug.
5. Gespeicherte Daten löschen
Navigationsziele, Heimadresse, gekoppelte Telefone, Anrufliste, Garagentorcode, gespeicherte Ladekonten. Ein Werksreset des Infotainments setzt diese Daten zurück; prüfen Sie danach stichprobenartig nach.
6. Ladeverträge und THG-Quote klären
Ladeverträge kündigen oder umstellen. Und dem Käufer sagen, ob die Treibhausgasminderungsquote für das laufende Jahr bereits beantragt wurde.
Treibhausgasminderungsquote: die Angabe zwischen zwei Haltern
Für reine Elektrofahrzeuge kann die Treibhausgasminderungsquote vermarktet werden. Berechtigt ist, wer im Fahrzeugregister als Halter geführt wird, und je Fahrzeug und Kalenderjahr lässt sie sich nur einmal geltend machen. Genau daraus entsteht der Streit: Verkäufer und Käufer beantragen im selben Jahr, und der zweite Antrag läuft ins Leere.
Die Lösung ist ein Satz im Kaufvertrag. Halten Sie fest, ob die Quote für das laufende Jahr bereits beantragt oder ausgezahlt wurde — und wenn ja, für welchen Zeitraum. Das kostet eine Zeile und erspart eine Auseinandersetzung, die Monate später beginnt.
Für ein Hybridfahrzeug stellt sich die Frage nicht in gleicher Weise; die Vermarktung setzt an der reinen Elektrofahrzeugklasse an. Welche Fahrzeugklasse in Ihrer Zulassungsbescheinigung steht, sehen Sie dort selbst.
Quelle: § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 38. BImSchV — Treibhausgasminderungsquote · Stand Rechtsstand September 2026
Trifft das auf Ihr Fahrzeug zu?
Fahrzeug anfragenUnsicher, ob das bei Ihnen gilt?
Fahrzeug anfragenHäufige Fragen
Welche Angaben braucht der Käufer eines gebrauchten Elektroautos?
Zusätzlich zu den üblichen Fahrzeugdaten will ein Käufer beim Elektroauto sechs Angaben sehen: den Batteriezustand mit Datum und Verfahren, die Garantiebedingungen zur Antriebsbatterie, die Ladeleistung an Wechsel- und Gleichstrom, das vorhandene Ladezubehör, den Wartungs- und Softwarestand sowie die Auskunft, ob eine Batteriemiete besteht.
Wie weise ich den Zustand der Batterie nach?
Der Batteriezustand wird über einen Batteriezustandsbericht belegt, den eine Prüfstelle oder ein Fachbetrieb durch Auslesen des Fahrzeugsystems erstellt. Zum Wert gehören immer das Datum und die Angabe, wie er ermittelt wurde, weil die Verfahren sich unterscheiden. Eine Zahl ohne diese Angaben kann ein Käufer nicht überprüfen.
Geht die Garantie auf die Antriebsbatterie auf den Käufer über?
Ob eine Garantie auf die Antriebsbatterie auf einen neuen Halter übergeht, steht in den Garantiebedingungen des Herstellers und nirgendwo sonst. Sie sind zeitlich und nach Laufleistung begrenzt und können an Bedingungen geknüpft sein, etwa an eingehaltene Serviceintervalle. Legen Sie die Bedingungen zum Verkauf dazu, statt eine Zusage zu formulieren.
Wem steht die THG-Quote nach dem Verkauf zu?
Die Treibhausgasminderungsquote steht der Person zu, die im Fahrzeugregister als Halter geführt wird, und sie lässt sich je Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal geltend machen. Wurde sie für das laufende Jahr bereits beantragt, gehört das in den Kaufvertrag — sonst beantragt der Käufer sie ein zweites Mal und der Antrag läuft ins Leere.
Ihre Frage steht nicht dabei?
Fahrzeug anfragen