Für Betriebe
Als Ankäufer oder Händler Fahrzeuganfragen erhalten
Dieses Portal nimmt Fahrzeugangaben von Verkäufern entgegen und sucht dazu einen ankaufenden Betrieb, der das Gebiet des Fahrzeugstandorts bedient. Für Ihren Betrieb heißt das: Sie erhalten eine Anfrage mit Zustand, Marke, Erstzulassung, Laufleistung, Standort und einem Rückweg — und Sie sprechen anschließend selbst mit dem Verkäufer.
Diese Seite beschreibt, was in einer Anfrage steht, nach welchen Regeln sie zugeteilt wird und welche Angaben wir für einen Eintrag brauchen. Konditionen und Vertragsunterlagen besprechen wir im Gespräch. Das gilt für jeden Pkw-Ankauf gleichermaßen: Auch ein reiner Ankaufbetrieb ohne Werkstattanschluss kann sich eintragen — entscheidend ist, dass er das Gebiet bedient und Anfragen zeitnah beantwortet.
- Weitergegebene Fahrzeuganfrage
- Ein von einem Verkäufer selbst ausgefüllter Datensatz zu einem konkreten Fahrzeug, verbunden mit einer Einwilligung in die Weitergabe an einen geeigneten Fachbetrieb — und, wenn er sie erteilt hat, einer zweiten in die telefonische Kontaktaufnahme.
- Die Weitergabe-Einwilligung ist die Geschäftsgrundlage und keine Formalie: Ohne sie darf eine Anfrage nicht weitergegeben werden. Die zweite ist freiwillig; liegt sie nicht vor, erreichen Sie den Verkäufer schriftlich. Welcher Betrieb eine Anfrage bekommt, entscheiden wir nach ihrem Eingang — der Verkäufer erfährt Ihren Namen also erst, wenn Sie sich bei ihm melden.
Quelle: § 7 UWG (Einwilligung in Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern) · Stand Rechtsstand September 2026
Was in jeder Anfrage steht
Pflicht sind die sechs Angaben, ohne die sich ein Fahrzeug nicht bepreisen lässt. Alles Weitere ist freiwillig — jedes zusätzliche Pflichtfeld hätte Anfragen gekostet, die dann niemand bekommen hätte.
| Angabe | Pflicht | Wozu Sie sie brauchen |
|---|---|---|
| Fahrzeugzustand | ja | Die erste Frage des Formulars und die Weiche der Zuteilung: Gebrauchtwagen, Unfallwagen, Motor- oder Getriebeschaden, ohne gültige HU, hohe Laufleistung, Altfahrzeug. |
| Marke | ja | Ohne sie ist keine Einordnung möglich. Das Modell steht als freiwilliges Feld daneben. |
| Erstzulassung als Jahreszahl | ja | Alter des Fahrzeugs, vierstellig erfasst. |
| Kilometerstand | ja | In ganzen Kilometern, Punkte und Leerzeichen werden vor der Prüfung entfernt. |
| Postleitzahl und Ort | ja | Sie steuern die Zuteilung: Ihr Betrieb erhält nur Anfragen aus den Gebieten, die er selbst angegeben hat. |
| Name und ein Rückweg | ja | Telefon oder E-Mail, eines von beiden genügt. Der bevorzugte Kontaktweg steht als freiwillige Angabe daneben. |
| Fahrzeugart, Kraftstoff, Getriebe, Zustand der HU | nein | Freiwillige Felder — sie sind ausgefüllt, wenn der Verkäufer sie kannte. |
| Fahrbereitschaft | nein | Die Angabe, an der die Abholung hängt: fahrbereit und angemeldet, fahrbereit aber abgemeldet, oder nicht fahrbereit. |
| Bekannte Schäden im Klartext, Verkaufszeitpunkt, Nachricht | nein | Freitext des Verkäufers. Hier steht das, was ein Auswahlfeld nicht abbilden kann. |
Nicht erhoben werden Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer — beide identifizieren den Halter und stünden dann in einer Anfrage an einen fremden Betrieb. Wer sie braucht, fragt sie im Gespräch. Einen Foto-Upload gibt es zurzeit nicht; Verkäufer werden auf die E-Mail-Adresse des Portals verwiesen.
Die Regeln der Weitergabe
Sie stehen nicht nur hier, sondern sind im Code durchgesetzt — eine Zusage, die nur im Text steht, ist keine:
- Eine Anfrage geht an einen BetriebSie wird nicht gestreut, damit die Angaben des Verkäufers nicht durch ein halbes Gewerbegebiet laufen.
- Die Zuteilung folgt den Postleitzahlbereichen, die Ihr Betrieb selbst angegeben hat, und den Fahrzeugarten und Zuständen, für die Sie Anfragen wollen.
- Ohne die Einwilligung des Verkäufers wird nichts weitergegebenOhne die zweite, freiwillige Einwilligung dürfen Sie ihn nicht anrufen — dann bleibt der schriftliche Weg.
- Die Anfrage geht an keine weitere StelleKein Weiterverkauf an Dritte, keine Werbepartner, keine Adresshändler.
- Wer auf Anfragen nicht reagiert, bekommt keine weiterenDiese Entscheidung treffen wir laufend und können sie jederzeit ändern.
Wie ein Eintrag entsteht
Vier Schritte, keine Anmeldemaske. Der Weg ist bewusst persönlich: Wer Anfragen von Verbrauchern bekommt, sollte vorher mit uns gesprochen haben.
1. Melden
Kurze Nachricht mit Firmierung, Sitz und den Gebieten, die Sie bedienen. Die Wege stehen auf der Kontaktseite.
2. Angaben für den Eintrag liefern
Vollständige Firmierung mit Rechtsform, Anschrift, Registereintrag, Ansprechpartner, bediente Postleitzahlbereiche sowie die Fahrzeugarten und Zustände, die für Sie in Frage kommen.
3. Konditionen abstimmen
Vergütung je Anfrage, Abrechnung und die Frage, wie mit Anfragen umgegangen wird, die zu Ihnen nicht passen. Das wird schriftlich festgehalten, bevor die erste Anfrage läuft.
4. Aktiv schalten
Ab dann kommen Anfragen aus Ihren Gebieten und zu den Fahrzeugen, die Sie angegeben haben, für Ihren Betrieb in Frage. Wer pausieren will, sagt Bescheid und wird auf inaktiv gesetzt — dann kommt nichts, bis Sie sich wieder melden.
Was wir nicht zusagen
Wir nennen vorab keine Anfragemenge. Eine Zahl, die wir nennen, müsste aus einer Auswertung stammen, die wir Ihnen vorlegen können — und was ein Gebiet trägt, hängt an Zuschnitt, Fahrzeugarten und Zeitraum. Wir legen im Gespräch offen, worauf sich unsere Angaben stützen, und lassen weg, was wir nicht belegen können.
Wir sagen auch keine Exklusivität für ein Gebiet zu, die nicht vereinbart ist: Dass eine einzelne Anfrage an einen Betrieb geht, heißt nicht, dass die nächste aus demselben Gebiet ebenfalls zu Ihnen kommt. Und wir bewerten keinen Betrieb gegenüber Verkäufern — es gibt keine Rangfolge, keine Sterne und keine Empfehlung eines einzelnen Namens.
Umgekehrt gilt dasselbe für Sie: Aus einer Anfrage entsteht kein Auftrag. Der Verkäufer entscheidet, mit wem er spricht und ob er verkauft; Vertragspartner werden Sie beide ohne uns.
Was Ihr Betrieb mitbringt
Diese Angaben brauchen wir, um Ihrem Betrieb die Anfragen zuzuordnen, die zu ihm passen:
- Vollständige Firmierung einschließlich Rechtsform, wie sie im Handels- oder Gewerberegister steht.
- Sitz des Betriebs mit Anschrift.
- Die Postleitzahlbereiche, die Sie tatsächlich bedienen — Grundlage jeder Zuteilung.
- Die Fahrzeugarten und Zustände, für die Sie Anfragen wollen: Pkw, Transporter, Firmenfahrzeuge, Fahrzeuge mit Schäden, Altfahrzeuge.
- Einen benannten Ansprechpartner und einen Rückweg, der besetzt ist.
- Die Bereitschaft, Angebote schriftlich abzugeben und die Bedingungen zu nennen, unter denen ein Angebot nach der Besichtigung noch geändert wird.
Häufige Fragen
Welche Angaben enthält eine weitergegebene Fahrzeuganfrage?
Jede Anfrage enthält mindestens Fahrzeugzustand, Marke, Erstzulassung, Kilometerstand, Postleitzahl und Ort sowie Name und einen Rückweg des Verkäufers. Freiwillig kommen Modell, Fahrzeugart, Kraftstoff, Getriebe, Zustand der Hauptuntersuchung, Fahrbereitschaft, bekannte Schäden im Klartext und der gewünschte Verkaufszeitpunkt hinzu. Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer werden nicht erhoben.
An wie viele Betriebe geht dieselbe Anfrage?
Eine Anfrage geht an einen Betrieb. Das schützt die Angaben des Verkäufers und heißt für Sie: Wer sich meldet, spricht nicht gegen zwei weitere Angebote an. Eine Zusicherung, dass jede Anfrage aus Ihrem Gebiet zu Ihnen kommt, ist damit nicht verbunden.
Darf ich einen Verkäufer nach der Weitergabe anrufen?
Nur, wenn er das zweite, freiwillige Kästchen angekreuzt hat — das steht an der Anfrage. Diese Einwilligung gilt für die Kontaktaufnahme zu dieser Anfrage. Eine Aufnahme in eigene Verteiler, spätere Werbung zu anderen Themen oder eine Weitergabe an Dritte deckt sie nicht ab. Fehlt sie, melden Sie sich schriftlich.
Kann ich die Gebiete festlegen, aus denen ich Anfragen bekomme?
Die Zuteilung folgt den Postleitzahlbereichen, die Ihr Betrieb selbst angibt. Anfragen aus anderen Gebieten erreichen Sie nicht. Dazu kommen die Fahrzeugarten und Zustände, für die Sie Anfragen wollen — eine Anfrage, mit der Ihr Betrieb nichts anfangen kann, kostet beide Seiten einen Termin.
