Das zentrale Anfrageformular
Fahrzeug anfragen — kostenlos und unverbindlich
Das Formular auf dieser Seite fragt nach dem Fahrzeug, nicht nach Ihnen: Zustand, Marke, Jahr der Erstzulassung, Kilometerstand, Postleitzahl und Ort. Dazu einen Rückweg — Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, eines von beidem genügt. Alles Weitere ist freiwillig und lässt sich überspringen.
Nach dem Absenden suchen wir einen Ankäufer, der Ihr Gebiet bedient, und geben Ihre Angaben dorthin weiter — an niemanden sonst. Voraussetzung ist das Häkchen, mit dem Sie die Weitergabe freigeben; ohne es geschieht nichts. Die Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Was das Formular abfragt und wozu
Nichts davon muss auf den Kilometer genau stimmen. Eine ungefähre Angabe ist besser als eine leere Zeile — den Rest ordnet der Ankäufer bei der Prüfung ein.
| Angabe | Pflicht? | Wozu sie gebraucht wird |
|---|---|---|
| Zustand: Gebrauchtwagen, Unfallwagen, Motorschaden, ohne gültige HU, Getriebeschaden, hohe Laufleistung, Altfahrzeug — oder etwas anderes | Pflicht | Die wichtigste Angabe der Seite. Sie entscheidet, welcher Ankäufer das Fahrzeug überhaupt gebrauchen kann: Ein Händler für gepflegte Gebrauchte und ein Verwerter sind zwei verschiedene Empfänger. |
| Marke | Pflicht | Ohne Marke lässt sich ein Fahrzeug nicht bepreisen. Das Modell ist freiwillig, weil es sich im Gespräch klären lässt. |
| Jahr der Erstzulassung | Pflicht | Vier Ziffern genügen. Der Monat steht zwar in den Papieren, bewegt die Bewertung aber kaum. |
| Kilometerstand | Pflicht | Als Zahl, mit oder ohne Punkt. Zusammen mit Alter und Zustand ist das die Grundlage jeder Einordnung. |
| Postleitzahl und Ort des Fahrzeugs | Pflicht | Danach suchen wir den Betrieb: Er muss das Gebiet bedienen, in dem das Fahrzeug steht. Gemeint ist der Standort des Fahrzeugs, nicht Ihre Meldeadresse, falls sie abweicht. |
| Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse | Pflicht | Der Rückweg. Eines von beidem genügt; ohne einen davon erreicht Sie kein Angebot. |
| Modell, Kraftstoff, Getriebe, Stand der Hauptuntersuchung, Fahrbereitschaft, bekannte Schäden, gewünschter Zeitpunkt | freiwillig | Jede dieser Angaben macht das Angebot belastbarer und die Rückfrage kürzer. Die Fahrbereitschaft entscheidet zusätzlich, ob das Fahrzeug gefahren oder transportiert werden muss. |
Was das Formular bewusst nicht fragt
Vier Angaben fehlen mit Absicht. Jede davon wäre fachlich nützlich, und jede hätte einen Preis, den nicht wir zahlen würden, sondern Sie:
- Kein KennzeichenEs identifiziert den Halter und stünde damit in einer Anfrage, die an einen fremden Betrieb geht.
- Keine FahrzeugidentifikationsnummerSie löst Modell, Ausstattung und Baujahr eindeutig auf — genau deshalb gibt man sie erst dem Betrieb, mit dem man tatsächlich spricht.
- Kein VerkaufsgrundEine Auswahl mit Antworten wie „Führerschein abgegeben“ oder „aus gesundheitlichen Gründen“ wäre ein Gesundheitsdatum. Es wird gar nicht erst erhoben.
- Kein Foto-UploadFotos wären das nützlichste Feld überhaupt; ein Feld, das eine Datei entgegennimmt und sie verwirft, wäre trotzdem eine Attrappe. Der Weg über die E-Mail-Adresse ist ehrlich und funktioniert heute.
- Unverbindliche Anfrage
- Eine Kontaktaufnahme, aus der weder ein Kaufvertrag noch eine Zahlungspflicht entsteht — für Sie nicht und für den Ankäufer nicht.
- Der Vertrag entsteht erst, wenn Sie ein konkretes Angebot annehmen, und er entsteht zwischen Ihnen und dem Ankäufer. Bis dahin dürfen Sie jedes Angebot ablehnen, ein zweites einholen oder gar nicht verkaufen. Umgekehrt ist auch der Ankäufer nicht verpflichtet, ein Fahrzeug zu übernehmen, das nach der Prüfung anders aussieht als in der Beschreibung.
Fotos gehen nicht über das Formular
Ein Ankäufer bepreist ein Fahrzeug nach Bildern, nicht nach Auswahlfeldern. Vier Außenansichten, der Innenraum, der Kilometerstand und jede Stelle, an der etwas nicht in Ordnung ist — das sagt mehr als jedes zusätzliche Pflichtfeld und erspart das Nachverhandeln beim Termin.
Ein Upload-Feld gibt es hier trotzdem nicht: Dateien brauchen einen Speicher, eine Prüfung, eine Löschfrist und einen Vertrag mit dem Anbieter, der sie verwahrt. Schicken Sie Fotos deshalb an die E-Mail-Adresse, die im Kopf und in der Fußzeile dieser Seite steht, und nennen Sie dabei Postleitzahl und Marke — dann lassen sie sich Ihrer Anfrage zuordnen.
Datenschutz in Kürze
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Angaben ist Aslan Conversions UG (haftungsbeschränkt) i. Gr., Haberstraße 15, 69126 Heidelberg. Erhoben werden sie zu einem einzigen Zweck: ein Ankaufangebot für Ihr Fahrzeug einzuholen.
Rechtsgrundlage ist Ihre Anfrage selbst (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Maßnahmen auf Ihren Wunsch vor einem Vertragsschluss) und für die Weitergabe zusätzlich Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Empfänger ist ein gewerblicher Ankäufer oder Händler, den wir nach dem Eingang Ihrer Anfrage aussuchen; einen Namen kann das Häkchen deshalb nicht nennen, sondern nur die Kategorie.
Beide Einwilligungen — die für die Weitergabe und die freiwillige für einen Anruf — lassen sich jederzeit formlos widerrufen, ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft. Ihre Anfrage liegt bei uns vor; wir löschen sie spätestens sechs Monate nach dem letzten Kontakt zu Ihrem Vorgang, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Welche Rechte Sie haben und an welche Aufsichtsbehörde Sie sich wenden können, steht vollständig in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
Ist die Anfrage wirklich kostenlos?
Die Anfrage und das Angebot sind für Sie kostenlos. Bezahlt werden wir von den Ankäufern, die Anfragen erhalten; am Verkaufspreis sind wir nicht beteiligt. Was Sie am Ende für Ihr Fahrzeug bekommen, ändert an unserer Vergütung nichts.
Muss ich den Zustand meines Fahrzeugs genau einschätzen können?
Eine fachliche Einordnung wird nicht erwartet. „Etwas anderes“ ist im Formular eine gleichwertige Antwort, und das Feld für bekannte Schäden nimmt jede Beschreibung in Alltagssprache entgegen. Wichtiger als die richtige Bezeichnung ist, dass ein Schaden überhaupt genannt wird: Was bei der Prüfung auffällt und vorher nicht stand, kostet das Angebot.
Kann ich die Weitergabe später widerrufen?
Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen, ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft. Ab dem Widerruf unterbleibt jede weitere Weitergabe. Bereits übermittelte Angaben können wir bei einem Ankäufer allerdings nicht zurückholen — dort ist der Betrieb selbst Ihr Ansprechpartner.
Muss ich telefonisch erreichbar sein?
Als Rückweg genügt eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse. Für den telefonischen Kontakt gibt es ein eigenes Kästchen, getrennt vom Häkchen für die Weitergabe; ohne dieses Kästchen darf ein Ankäufer Sie nicht anrufen. Bei einem Fahrzeug mit Schaden ist ein Telefonat oft der kürzere Weg als eine Kette von E-Mails.
Was passiert direkt nach dem Absenden?
Die Angaben werden auf dem Server auf Vollständigkeit und Format geprüft. Ihre Anfrage liegt mit dem Absenden bei uns vor. Von dort geben wir sie an einen geeigneten Fachbetrieb weiter. Die Bestätigungsseite sehen Sie erst, wenn Ihre Anfrage bei uns vorliegt — kommt sie nicht an, kehren Sie mit Ihren Eingaben und einer Meldung ins Formular zurück, statt eine Danksagung für etwas zu lesen, das nicht angekommen ist. Eine Bestätigung per E-Mail versenden wir nicht.
