Anfrage kostenlos und unverbindlich

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Autoankauf Fachbetriebe

Die Vermittlung Schritt für Schritt

So läuft der Verkauf über dieses Portal ab

Der Verkauf über dieses Portal läuft in drei Abschnitten: Sie erfassen die Fahrzeugdaten, wir suchen den passenden Ankäufer und geben sie dorthin weiter, und Sie sprechen anschließend mit dem Betrieb, der Ihnen ein Angebot macht. Die Vermittlung endet mit der Weitergabe — verhandelt, geprüft und übergeben wird zwischen Ihnen und dem Ankäufer.

Diese Seite beschreibt jeden dieser Abschnitte, benennt die Verträge, die dabei entstehen, und sagt am Ende ausdrücklich, was dieses Portal nicht zusagt. Der zweite Teil ist der wichtigere: Eine Vermittlung, die alles verspricht, verspricht nichts.

Vermittlung
Die Weitergabe einer Fahrzeuganfrage an einen Ankäufer, damit dieser ein Angebot machen kann — ohne dass der Vermittler selbst kauft, transportiert oder bezahlt.
Daraus folgt alles Weitere auf dieser Seite. Ein Vermittler kann zusagen, an wen er weitergibt und an wen nicht; er kann nicht zusagen, was ein anderer Betrieb zahlt, wann dieser sich meldet oder ob er ein Fahrzeug überhaupt haben will. Wer als Vermittler solche Zusagen macht, verkauft eine Leistung, die ihm nicht gehört.

Passt der Begriff auf Ihr Auto?

Fahrzeug anfragen

Der Ablauf in drei Abschnitten

  1. 1. Anfrage

    Sie erfassen Zustand, Marke, Jahr der Erstzulassung, Kilometerstand, Postleitzahl und einen Rückweg — im Formular oder per E-Mail. Mit einem Häkchen geben Sie die Weitergabe frei; ohne dieses Häkchen geschieht nichts.

  2. 2. Angebot

    Wir suchen den Betrieb, der zu Zustand und Standort des Fahrzeugs passt, und geben Ihre Angaben dorthin weiter. Er prüft für sich, ob das Fahrzeug zu seinem Bestand passt, fragt nach, was ihm fehlt, und macht sein Angebot. Sie sprechen ab hier direkt mit ihm; wir sitzen nicht dazwischen und geben auch keine Empfehlung ab.

  3. 3. Übergabe

    Nehmen Sie ein Angebot an, schließen Sie den Kaufvertrag mit diesem Ankäufer. Übergabe oder Abholung, Zahlung, Kaufvertrag, Übergabeprotokoll, Abmeldung und die Meldung an die Versicherung laufen zwischen Ihnen beiden. Unsere Rolle ist an dieser Stelle beendet.

Sie stehen am ersten Schritt.

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Wer wofür zuständig ist

Drei Beteiligte, klar getrennte Aufgaben. Die dritte Spalte sagt, woran Sie erkennen, dass ein Punkt erledigt ist.

AufgabeWer sie übernimmtWoran Sie es erkennen
Fahrzeugdaten aufnehmen und weitergebenDieses PortalÜber dem Absendeknopf steht, was mit Ihren Angaben geschieht — und ohne Ihr Häkchen geschieht es nicht.
Fahrzeug prüfen und ein Angebot machenDer AnkäuferEin schriftliches Angebot mit Betrag, Bedingungen, Datum und vollständiger Firmierung.
Kaufvertrag schließenSie und der AnkäuferEin von beiden Seiten unterschriebener Vertrag, in dem Kilometerstand und bekannte Schäden stehen.
Fahrzeug übergeben oder abholen lassenSie und der AnkäuferEin Übergabeprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Schlüsseln und Papieren.
Verkauf melden und abmeldenSieDie Bestätigung der Zulassungsbehörde und die Rückmeldung Ihrer Versicherung.
Preis und Zahlungsweise festlegenDer Ankäufer, in Verhandlung mit IhnenBeides steht im Angebot und im Kaufvertrag — nicht auf diesem Portal.

Unsicher, ob das bei Ihnen gilt?

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Was wir ausdrücklich nicht zusagen

Diese Liste ist kein Kleingedrucktes, sondern der Teil der Seite, an dem sich ein Portal messen lässt:

  • Keine Frist für eine Rückmeldung. Wann ein Ankäufer sich meldet, hängt an seinem Betrieb, nicht an uns.
  • Keinen Mindestbetrag und keine Preisspanne als Zusage. Die Einschätzung des Rechners ist eine Einordnung, kein Angebot.
  • Keine Zusage, dass ein Ankäufer Ihr Fahrzeug übernimmt. Ob es zu seinem Bestand passt, entscheidet er.
  • Keinen Abholtermin. Termine vereinbaren Sie mit dem Ankäufer.
  • Keine Bewertung, Rangfolge oder Empfehlung einzelner Betriebe. Wir haben dafür keine Grundlage und erfinden keine.
  • Keine Rechtsberatung. Was auf den Rechtsseiten steht, ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Welcher Punkt gilt bei Ihnen?

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Was vor der Übergabe erledigt sein sollte

Der Kaufvertrag steht schriftlich und nennt beide Seiten vollständig, dazu Fahrzeug, Kilometerstand, bekannte Schäden, den vereinbarten Betrag und den Zeitpunkt der Zahlung. Beim Verkauf an einen gewerblichen Ankäufer bringt dieser meist ein eigenes Formular mit — lesen Sie es trotzdem, bevor Sie unterschreiben.

Das Übergabeprotokoll hält fest, was tatsächlich den Besitzer wechselt: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Zahl der Schlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Serviceheft. Es ist Ihr Beleg dafür, ab wann Sie für das Fahrzeug nicht mehr einstehen.

Danach kommen zwei Meldungen, die niemand für Sie übernimmt: die Abmeldung oder die Anzeige des Verkaufs bei der Zulassungsbehörde und die Meldung an Ihre Versicherung. Solange beides offen ist, laufen Steuer und Beitrag weiter und Verstöße werden zunächst Ihnen zugeordnet.

Häufige Fragen

Wie läuft der Verkauf über dieses Portal ab?

Der Ablauf hat drei Abschnitte: Fahrzeugdaten erfassen, Weitergabe an einen passenden Ankäufer, danach das Gespräch mit dem Betrieb, der ein Angebot macht. Der Kaufvertrag entsteht zwischen Ihnen und dem Ankäufer, nicht mit dem Portal. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich.

Muss ich ein Angebot annehmen?

Aus einer Anfrage entsteht keine Pflicht, zu verkaufen. Sie können jedes Angebot ablehnen, ein weiteres einholen oder den Verkauf ganz abbrechen — auch nachdem Sie mit einem Ankäufer gesprochen haben. Verbindlich wird die Sache erst mit dem unterschriebenen Kaufvertrag.

An wen wende ich mich, wenn nach dem Verkauf etwas nicht stimmt?

Ansprechpartner ist der Ankäufer, mit dem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben — er ist Ihr Vertragspartner, nicht dieses Portal. Halten Sie Kaufvertrag, Übergabeprotokoll und den Schriftverkehr bereit. Schildern Sie uns den Vorgang trotzdem: Wir entscheiden, an wen wir künftig weitergeben.

Kann ich die Anfrage auch ohne das Formular stellen?

Ja, per E-Mail. Nennen Sie darin dieselben Angaben, die das Formular abfragt, und schreiben Sie dazu, dass wir sie an einen passenden Fachbetrieb weitergeben dürfen — ohne diese ausdrückliche Einwilligung geben wir nichts weiter. Praktisch ist der Weg vor allem, wenn Sie Fotos anhängen möchten: Das Formular nimmt keine.

Ihre Frage steht nicht dabei?

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