Anfrage kostenlos und unverbindlich

Zum Hauptinhalt springen
Autoankauf Fachbetriebe

Auswahl und Weitergabe

So wählen wir den Fachbetrieb aus

Sie beschreiben Ihr Fahrzeug einmal, und wir suchen den Betrieb dazu. Welcher es ist, entscheidet sich, wenn Ihre Anfrage bei uns liegt — nach dem Fahrzeug und nach dem Gebiet, in dem es steht. Für Sie ist das kostenlos und unverbindlich.

Diese Seite sagt, wonach wir dabei gehen und was Sie von dem Betrieb erwarten können, der sich meldet. Firmennamen stehen hier nicht: Vor der Zuordnung wäre jeder Name eine Zusage, die wir nicht halten könnten.

Was mit Ihrer Anfrage geschieht

Vier Schritte zwischen Ihrem Absenden und dem ersten Anruf. Keiner davon kostet Sie etwas, und keiner verpflichtet Sie zu einem Verkauf.

  1. 1. Die Anfrage kommt bei uns an

    Sie geht an dieses Portal, nicht an einen Betrieb. Wir sehen Zustand, Marke, Erstzulassung, Kilometerstand und die Postleitzahl des Standorts — mehr fragen wir nicht ab, weil mehr für die Zuordnung nicht nötig ist.

  2. 2. Wir suchen den Betrieb, der dazu passt

    Ein Händler für gepflegte Gebrauchtwagen und ein Verwerter für Motorschäden sind zwei verschiedene Adressen. Entscheidend sind deshalb der Zustand des Fahrzeugs und das Gebiet, in dem es steht — nicht die Reihenfolge, in der sich jemand bei uns gemeldet hat.

  3. 3. Wir geben Ihre Angaben dorthin weiter

    An einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient, und an niemanden sonst. Ohne Ihr Häkchen im Formular unterbleibt das; die Einwilligung in einen Anruf ist davon getrennt und freiwillig.

  4. 4. Der Betrieb meldet sich bei Ihnen

    Er stellt seine Rückfragen, macht ein Angebot und vereinbart gegebenenfalls die Besichtigung oder Abholung. Ab hier verhandeln Sie mit ihm; wir sind an dem Kaufvertrag nicht beteiligt.

Sie stehen am ersten Schritt.

Fahrzeug anfragen

Wonach wir den Betrieb aussuchen

Diese vier Fragen entscheiden, wohin eine Anfrage geht. Sie sind der Grund, warum ein Formular auf diesem Portal nach dem Zustand und nach der Postleitzahl fragt und nicht nach mehr:

  • Bedient er das Gebiet, in dem das Fahrzeug steht?Ankäufer arbeiten in Radien, nicht in Stadtgrenzen — maßgeblich ist der Standort des Fahrzeugs, nicht Ihre Meldeadresse.
  • Kann er mit diesem Fahrzeug etwas anfangen?Ein Betrieb, der defekte Fahrzeuge verwertet, rechnet anders als einer, der Gebrauchtwagen weiterverkauft. Eine Anfrage an den Falschen kostet Sie einen Termin und bringt Ihnen kein Angebot.
  • Holt er ab, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist?Bei Motorschaden, Unfallschaden oder abgelaufener Hauptuntersuchung ist der Transport der Teil, an dem ein Verkauf sonst scheitert.
  • Meldet er sich?Ein Betrieb, der auf Anfragen nicht reagiert, bekommt von uns keine weiteren. Diese Entscheidung treffen wir laufend und können sie jederzeit ändern.

Welcher Punkt gilt bei Ihnen?

Fahrzeug anfragen

Unsicher, ob das bei Ihnen gilt?

Fahrzeug anfragen

Was Sie von dem Betrieb erwarten können

Diese Punkte gehören zu einem seriösen Fahrzeugankauf, unabhängig davon, über welchen Weg der Kontakt zustande gekommen ist:

  • Er meldet sich zu Ihrer Anfrage und nicht zu etwas anderemIhre Angaben sind für dieses eine Fahrzeug weitergegeben worden, nicht als Werbeerlaubnis.
  • Er nennt seine vollständige FirmierungSie muss mit dem Impressum und dem Registereintrag übereinstimmen, sonst wissen Sie nicht, mit wem Sie sprechen.
  • Er macht ein Angebot mit Betrag, Bedingungen und DatumNachlesbar und nicht nur als Zahl am Telefon.
  • Er sagt vor der Besichtigung, wovon der Preis noch abhängtEin Angebot, das erst beim Termin entsteht, ist kein Angebot.
  • Er nennt Ihnen einen Zeitpunkt für die Zahlung und für die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil IIBeides gehört in dieselbe Vereinbarung.

Ihr Punkt fehlt in der Liste?

Fahrzeug anfragen

Warum die Anfrage für Sie kostenlos ist

Vergütet werden wir von den Betrieben, an die wir weitergeben, und zwar für die Anfrage selbst. Ob Sie am Ende verkaufen und zu welchem Betrag, ändert daran nichts — an Ihrem Verkaufspreis ist dieses Portal nicht beteiligt.

Das ist der Grund, warum es hier keinen Anlass gibt, eine Einschätzung schönzurechnen oder Ihnen einen Verkauf einzureden. Eine zu hohe Zahl auf dieser Seite brächte uns nichts ein und würde beim Termin ohnehin korrigiert.

Umgekehrt heißt es auch: Wir treffen die Auswahl, und wir verdienen an ihr. Deshalb steht auf dieser Seite, wonach wir auswählen — damit Sie das einordnen können, statt es glauben zu müssen.

Trifft das auf Ihr Fahrzeug zu?

Fahrzeug anfragen

Wie Sie die Weitergabe widerrufen

Beide Einwilligungen — die in die Weitergabe und die in den Anruf — können Sie jederzeit widerrufen, einzeln oder zusammen. Ein Grund ist nicht nötig, und es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.

Eine formlose Nachricht an uns genügt; die Kontaktwege stehen auf der Kontaktseite. Nennen Sie dabei Ihren Namen und die Postleitzahl aus der Anfrage, damit wir sie zuordnen können.

Der Widerruf wirkt für die Zukunft: Eine bereits weitergegebene Anfrage können wir nicht zurückholen, aber wir geben nichts weiter, und der Betrieb darf Sie zu dieser Anfrage nicht weiter anrufen. Wenn Sie möchten, sagen wir ihm den Widerruf ab; Sie können sich auch unmittelbar an ihn wenden, sobald Sie wissen, wer es ist.

Was auf dieser Seite bewusst nicht steht

Keine Sternebewertungen, keine Kundenstimmen, keine Rangfolge und keine Siegel. Wir haben keine Bewertungen erhoben, und was nicht erhoben wurde, wird hier nicht gezeigt — auch nicht als Symbol, das aussieht wie ein Nachweis.

Auch keine Aussage darüber, welcher Betrieb mehr zahlt. Das wäre eine Behauptung über fremde Kalkulationen, die wir nicht kennen und die sich mit jedem Fahrzeug ändert.

Und keine Firmennamen. Vor der Zuordnung stünde dort ein Name, der nichts bedeutet; danach stünde dort eine Liste, die mit Ihrer Anfrage nichts zu tun hat. Wer Sie anruft, sagt Ihnen, wer er ist — und was Sie an ihm prüfen können, steht unten.

Ihr Fall steht so nicht dabei?

Fahrzeug anfragen

Was Sie an einem Ankäufer selbst prüfen können

Diese Punkte lassen sich ohne Fachwissen und vor jeder Unterschrift klären — bei einem Betrieb, den wir für Sie gesucht haben, ebenso wie bei einem, den Sie ohne dieses Portal gefunden haben:

  • Vollständige Firmierung, Anschrift und Registereintrag: Steht auf dem Angebot dasselbe wie im Impressum der Firma?
  • Ein schriftliches Angebot mit Betrag, Bedingungen und Datum — nicht nur eine Zahl am Telefon.
  • Ein Kaufvertrag, der beide Seiten vollständig benennt, mit Kilometerstand, bekannten Schäden und dem Zeitpunkt der Zahlung.
  • Ein Übergabeprotokoll, das Datum, Uhrzeit, Kilometerstand und die übergebenen Papiere und Schlüssel festhält.
  • Die Klärung, wann gezahlt wird und wann die Zulassungsbescheinigung Teil II den Besitzer wechselt — beides gehört in dieselbe Vereinbarung.
  • Bei Abholung: wer das Fahrzeug transportiert, wer es versichert und wer die Kosten trägt, falls der Termin platzt.

Häufige Fragen

Erfahre ich vorher, welcher Betrieb meine Anfrage bekommt?

Nein, und zwar weil es zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht. Wir suchen den Betrieb, nachdem Ihre Anfrage bei uns ist — nach Zustand des Fahrzeugs und nach dem Gebiet, in dem es steht. Wer sich meldet, nennt Ihnen dabei seine vollständige Firmierung, und Sie sind zu nichts verpflichtet.

An wie viele Betriebe geht meine Anfrage?

Wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient. Sie läuft nicht durch ein halbes Gewerbegebiet, und an Dritte darüber hinaus geht sie nicht: kein Weiterverkauf der Anfrage, keine Werbepartner, keine Adresshändler.

Kann ich die Weitergabe widerrufen?

Ja, jederzeit und ohne Grund — die Weitergabe und den Anruf getrennt oder zusammen. Eine formlose Nachricht an uns genügt. Der Widerruf wirkt für die Zukunft: Eine schon weitergegebene Anfrage lässt sich nicht zurückholen, aber es folgt nichts mehr.

Verdienen Sie an meinem Verkaufspreis mit?

Am Verkaufspreis ist dieses Portal nicht beteiligt. Vergütet werden wir von dem Betrieb für die Anfrage selbst, unabhängig davon, ob und zu welchem Betrag Sie verkaufen. Deshalb gibt es hier keinen Grund, eine Einschätzung schönzurechnen — sie bringt uns nichts ein.

Was passiert, wenn ein Betrieb sich nicht an Absprachen hält?

Vertragspartner beim Fahrzeugverkauf ist der Betrieb, nicht dieses Portal — Ansprüche aus dem Kaufvertrag richten sich deshalb gegen ihn. Schildern Sie uns den Vorgang trotzdem: Wir entscheiden, an wen wir weitergeben, und diese Entscheidung können wir jederzeit ändern. Ein förmliches Beschwerdeverfahren mit Fristen gibt es nicht, und wir behaupten auch keines.

Ihre Frage steht nicht dabei?

Fahrzeug anfragen
E-Mail schreibenFahrzeug anfragen