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Nach dem Verkauf

Verkauf melden: Veräußerungsanzeige und Versicherung

Nach dem Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs sind zwei Meldungen fällig: die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsbehörde und die Anzeige der Veräußerung an den Kfz-Versicherer. Beide gehören an denselben Tag wie die Übergabe, und beide brauchen dieselben Angaben — Name und Anschrift des Erwerbers, Datum, Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer.

Der Grund ist derselbe für beide: Bis die Umschreibung erfolgt ist, werden Sie in den Registern als Halter geführt. Diese Seite beschreibt, was zu melden ist, wohin und in welcher Reihenfolge. Sie gibt allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Veräußerungsanzeige
Die Mitteilung des bisherigen Halters an die Zulassungsbehörde, dass er das Fahrzeug veräußert hat — mit Name und Anschrift des Erwerbers und dem Datum der Übergabe.
Sie ist keine Abmeldung und ersetzt keine: Das Fahrzeug bleibt zugelassen, bis der Erwerber es umschreibt oder außer Betrieb setzt. Was die Anzeige leistet, ist etwas anderes und ebenso wichtig — sie macht bei der Behörde aktenkundig, wann das Fahrzeug an wen übergeben wurde. Ohne sie steht dort nur Ihr Name.

Quelle: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) · Stand Rechtsstand September 2026

Passt der Begriff auf Ihr Auto?

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Die Meldungen in ihrer Reihenfolge

Der erste Schritt passiert am Übergabetermin, die beiden anderen unmittelbar danach. Alles, was dafür gebraucht wird, steht im Kaufvertrag.

  1. 1. Angaben des Erwerbers vollständig festhalten

    Name, Anschrift und Ausweisnummer werden vom Ausweis abgeschrieben; bei einem gewerblichen Erwerber die vollständige Firmierung mit Anschrift. Ohne diese Angaben lässt sich keine der beiden Meldungen erstatten.

  2. 2. Veräußerungsanzeige an die Zulassungsbehörde

    Zuständig ist die Behörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist. Übermittelt werden die Angaben zum Erwerber, das Übergabedatum, Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer, zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

  3. 3. Anzeige an den Kfz-Versicherer

    Der Versicherungsvertrag endet mit dem Verkauf nicht, sondern geht auf den Erwerber über. Die Veräußerung ist dem Versicherer anzuzeigen; er entscheidet dann über die weitere Abwicklung und rechnet den Beitrag ab (§§ 95 und 97 VVG).

  4. 4. Umschreibung im Blick behalten

    Fragen Sie bei der Zulassungsbehörde nach, ob das Fahrzeug umgeschrieben oder außer Betrieb gesetzt wurde, wenn nach der Übergabe nichts geschieht. Solange nichts passiert ist, sind Sie der eingetragene Halter.

Quelle: §§ 95, 96 und 97 VVG, Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) · Stand Rechtsstand September 2026

Sie stehen am ersten Schritt.

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Wer wovon erfährt — und von wem

Zwei der vier Stellen müssen Sie selbst benachrichtigen. Die beiden anderen werden von der Behörde bedient.

StelleWas sie erfährtWer sie benachrichtigt
ZulassungsbehördeDass das Fahrzeug veräußert wurde, an wen und wann.Sie selbst, mit der Veräußerungsanzeige
Kfz-VersichererDass die versicherte Sache veräußert wurde — Grundlage für Übergang, Beitragsabrechnung und Kündigungsrechte.Sie selbst, mit der Anzeige nach § 97 VVG
Zollverwaltung (Kraftfahrzeugsteuer)Die Umschreibung oder Außerbetriebsetzung — erst damit endet Ihre Steuerpflicht.Die Zulassungsbehörde, nach der Umschreibung
ErwerberDass die Anzeige erstattet ist und ab wann er in der Pflicht steht, umzuschreiben.Sie selbst, mit einem kurzen Hinweis im Vertrag

Die Zeile zur Kraftfahrzeugsteuer ist der Grund, warum die Umschreibung Sie weiter angeht: Sie wird nicht durch die Veräußerungsanzeige ausgelöst, sondern durch den Erwerber.

Quelle: § 97 VVG, Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) · Stand Rechtsstand September 2026

Die Kfz-Versicherung geht auf den Erwerber über

Wird eine versicherte Sache veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Veräußerers in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein (§ 95 VVG). Der Vertrag endet also nicht mit dem Verkauf, und ein Anruf mit den Worten „ich habe verkauft, bitte beenden Sie den Vertrag“ trifft die Rechtslage nicht.

Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag nach der Veräußerung kündigen; die Voraussetzungen und Fristen dafür stehen im Gesetz (§ 96 VVG). Der Veräußerer wiederum ist verpflichtet, die Veräußerung anzuzeigen (§ 97 VVG) — sie ist die Grundlage jeder weiteren Abwicklung, auch der Beitragsabrechnung.

Praktisch heißt das: Sie melden, und der Versicherer sagt Ihnen, was daraus folgt — ob abgerechnet, umgestellt oder beendet wird. Für den Schadenfreiheitsrabatt gilt derselbe Weg: Wie er übertragen oder eingefroren wird, richtet sich nach den Bedingungen Ihres Vertrags und wird bei dieser Gelegenheit geklärt.

Quelle: §§ 95, 96 und 97 VVG · Stand Rechtsstand September 2026

Trifft das auf Ihr Fahrzeug zu?

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Was in beide Meldungen gehört

Alle Angaben stehen im Kaufvertrag. Wer ihn beim Melden neben sich legt, ist in wenigen Minuten fertig:

  • Amtliches Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer.
  • Name und vollständige Anschrift des Erwerbers, bei Firmen die Firmierung mit Rechtsform.
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe.
  • Kilometerstand bei der Übergabe — er belegt, welchen Zustand Sie übergeben haben.
  • Eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags.
  • Ihre eigene Versicherungsscheinnummer für die Anzeige an den Versicherer.

Welcher Punkt gilt bei Ihnen?

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Unsicher, ob das bei Ihnen gilt?

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Häufige Fragen

Muss ich den Verkauf meines Autos der Versicherung melden?

Die Veräußerung eines versicherten Fahrzeugs ist dem Versicherer anzuzeigen (§ 97 VVG). Der Vertrag endet mit dem Verkauf nicht von selbst, sondern geht auf den Erwerber über (§ 95 VVG); erst die Anzeige ist die Grundlage für Beitragsabrechnung und Kündigungsrechte. Gebraucht werden dafür Kennzeichen, Übergabedatum und die Daten des Erwerbers.

Was ist eine Veräußerungsanzeige?

Die Veräußerungsanzeige ist die Mitteilung des bisherigen Halters an die Zulassungsbehörde, dass er das Fahrzeug veräußert hat — mit Name und Anschrift des Erwerbers und dem Übergabedatum. Sie ist keine Abmeldung: Das Fahrzeug bleibt zugelassen, bis der Erwerber umschreibt. Sie macht aber aktenkundig, ab wann es nicht mehr bei Ihnen war.

Wann endet die Kraftfahrzeugsteuer nach dem Verkauf?

Die Steuerpflicht des bisherigen Halters endet mit der Umschreibung auf den Erwerber oder mit einer Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde übermittelt den Vorgang an die Zollverwaltung. Solange der Erwerber nicht umschreibt, läuft die Steuer deshalb weiter — das ist der praktische Grund, die Umschreibung nachzuhalten.

Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Bleibt die Umschreibung aus, werden Sie weiter als Halter geführt, mit allen Pflichten, die daran hängen. Fragen Sie bei der Zulassungsbehörde nach dem Stand und legen Sie den Kaufvertrag sowie die Bestätigung der Veräußerungsanzeige vor. Die Behörde kann den Erwerber zur Umschreibung anhalten; die Anzeige ist Ihr Nachweis dafür, wann übergeben wurde.

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