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Unfallschaden

Unfallwagen verkaufen: Restwert, Gutachten, Ablauf

Ein Unfallwagen wird nach seinem Restwert gehandelt: dem Betrag, den das Fahrzeug in seinem beschädigten Zustand am Markt noch erzielt. Ob sich eine Reparatur vor dem Verkauf lohnt, entscheidet das Verhältnis von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert — nicht das Gefühl, dass ein reparierter Wagen mehr bringen müsste.

Wer den Schaden über eine Haftpflichtversicherung abrechnet, klärt den Verkauf vor der Abrechnung mit dem Versicherer: Der Restwert ist Teil dieser Abrechnung. Dieses Portal kauft nicht selbst an und erstellt keine Gutachten; wir geben Ihre Angaben an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient.

Restwert
Der Betrag, den ein beschädigtes Fahrzeug in seinem Zustand nach dem Unfall am Markt noch erzielt — also der Preis, zu dem es unrepariert verkauft werden kann.
Der Restwert ist keine technische Größe, sondern eine Marktgröße: Er hängt daran, was ein Käufer mit dem Fahrzeug noch anfangen kann — instandsetzen, ausschlachten, ausführen. Deshalb kann er für dasselbe Fahrzeug unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welcher Abnehmerkreis erreicht wird. Im Schadensgutachten wird er ausgewiesen und ist dort Teil der Abrechnung.

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Vier Begriffe aus dem Gutachten, die beim Verkauf zählen

Wer ein Schadensgutachten in der Hand hält, liest vier Zahlen, die leicht verwechselt werden. Die Tabelle sagt, was jede bezeichnet und wofür sie beim Verkauf gebraucht wird.

BegriffWas er bezeichnetWofür er beim Verkauf zählt
RestwertDer Betrag, den das unreparierte Fahrzeug im jetzigen Zustand am Markt erzieltDie Größe, über die beim Verkauf des Unfallwagens tatsächlich gesprochen wird
WiederbeschaffungswertDer Betrag, der nötig wäre, um ein gleichwertiges Fahrzeug in unbeschädigtem Zustand zu erwerbenObergrenze der Überlegung: Er zeigt, was das Fahrzeug ohne den Schaden wert wäre
ReparaturkostenDie kalkulierten Kosten der fachgerechten InstandsetzungVergleichsgröße: Sie sind der Preis dafür, aus dem Restwert wieder einen Fahrzeugwert zu machen
Merkantile WertminderungDer Wertverlust, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug ein Unfallwagen istDer Grund, warum ein reparierter Unfallwagen nicht auf den Preis eines unfallfreien Fahrzeugs zurückkommt

Ob im Schadensfall repariert oder auf Basis von Wiederbeschaffungswert und Restwert abgerechnet wird, richtet sich nach dem Verhältnis dieser Größen zueinander; die Grenzen dafür hat die Rechtsprechung entwickelt. Was in Ihrem Fall gilt, klären Versicherer, Sachverständiger und gegebenenfalls eine Rechtsberatung.

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Reparieren oder unrepariert verkaufen

Die Rechnung hat zwei Seiten. Auf der einen steht, was die Instandsetzung kostet — vollständig, einschließlich der Teile, die erst nach dem Zerlegen sichtbar werden. Auf der anderen steht die Differenz zwischen dem, was das Fahrzeug repariert einbringt, und dem, was es unrepariert einbringt. Ist die Differenz kleiner als die Reparatur, kostet die Reparatur Geld, statt welches zu bringen.

Dazu kommt, dass ein reparierter Unfallwagen ein Unfallwagen bleibt und als solcher angeboten werden muss. Der Wertverlust, der auch nach fachgerechter Instandsetzung bleibt, ist genau der Punkt, an dem die Rechnung kippen kann: Das Fahrzeug kommt nicht auf den Preis eines unbeschädigten zurück.

Wer über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abrechnet, hat eine dritte Seite in der Rechnung. Der im Gutachten ausgewiesene Restwert wird bei der Abrechnung berücksichtigt; ein Verkauf, der vorher und ohne Abstimmung stattfindet, kann die Abrechnung beeinflussen. Sprechen Sie deshalb mit dem Versicherer, bevor Sie verkaufen, und heben Sie das Gutachten auf.

Was ein Käufer zum Unfallschaden wissen will

Je genauer diese Punkte beantwortet sind, desto enger fällt die Einschätzung aus — was unklar bleibt, wird als Risiko eingepreist:

  • Welche Bereiche betroffen sind: Front, Heck, Seite, Dach, Unterboden — und ob tragende Teile beschädigt wurden.
  • Ob Airbags ausgelöst haben und ob Gurtstraffer erneuert werden müssen.
  • Ob das Fahrzeug fährt, ob es lenkbar ist und ob es rollt.
  • Ob ein Gutachten, ein Kostenvoranschlag oder eine Reparaturrechnung vorliegt.
  • Ob der Schaden bereits teilweise repariert wurde und mit welchen Teilen.
  • Ob es Vorschäden gibt — auch ältere, auch reparierte.
  • Fotos bei Tageslicht: Gesamtansicht von allen Seiten, jede Schadstelle einzeln, Innenraum, Tacho.

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Häufige Fragen

Was ist ein Unfallwagen wert?

Der Wert eines Unfallwagens ist sein Restwert: der Betrag, den das Fahrzeug im beschädigten Zustand am Markt noch erzielt. Er hängt davon ab, welche Bauteile betroffen sind, ob tragende Teile beschädigt wurden und was ein Käufer mit dem Fahrzeug noch vorhat — Instandsetzung, Teileverwertung oder Ausfuhr.

Lohnt sich eine Reparatur vor dem Verkauf?

Eine Reparatur lohnt sich nur, wenn sie weniger kostet als die Differenz zwischen dem reparierten und dem unreparierten Verkaufserlös. Dabei ist einzurechnen, dass das Fahrzeug auch nach fachgerechter Instandsetzung ein Unfallwagen bleibt und deshalb nicht den Preis eines unbeschädigten Fahrzeugs erreicht.

Kann ich einen Unfallwagen ohne Gutachten verkaufen?

Ein Unfallwagen kann auch ohne Gutachten verkauft werden; verlangt wird es für den Kaufvertrag nicht. Es hilft aber bei der Einschätzung, weil es Schadensumfang und Restwert benennt und damit Annahmen durch Nachweise ersetzt. Wer über eine Versicherung abrechnet, braucht ohnehin eine Schadensermittlung.

Muss ich einen Unfallschaden beim Verkauf angeben?

Ein bekannter Unfallschaden ist beim Verkauf anzugeben, auch wenn er repariert wurde. Wer ihn verschweigt, kann sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen. Am sichersten ist, den Schaden im Kaufvertrag einzeln zu beschreiben und vorhandene Unterlagen dazu auszuhändigen.

Darf ich den Unfallwagen verkaufen, bevor die Versicherung reguliert hat?

Ein Verkauf vor der Abrechnung sollte mit dem Versicherer abgestimmt werden, weil der im Gutachten ausgewiesene Restwert in die Abrechnung eingeht. Heben Sie Gutachten, Kostenvoranschlag und den Schriftwechsel auf. Was im Einzelfall gilt, klärt der Versicherer oder eine Rechtsberatung — diese Seite gibt allgemeine Information.

Wird ein nicht fahrbereiter Unfallwagen abgeholt?

Ein nicht fahrbereites Fahrzeug wird auf einem Anhänger oder Autotransporter geholt. Für die Planung zählt, ob es rollt und lenkbar ist und ob ein Transporter zufahren und laden kann. Geben Sie diese Punkte in der Anfrage an, weil sie darüber entscheiden, welcher Betrieb das Fahrzeug übernehmen kann.

Verkaufe ich einen Unfallwagen besser privat oder an einen Ankäufer?

Privat zahlt manchmal mehr, kostet aber Inserat, Besichtigungen und das Gespräch über jeden Kratzer. Ein Unfallwagen-Ankauf nimmt das Fahrzeug im vorhandenen Zustand und nennt einen Preis nach Gutachten oder Besichtigung. Wer den Aufwand scheut oder das Fahrzeug nicht mehr bewegen will, ist beim Ankauf schneller fertig.

Was entscheidet beim Unfallwagen-Ankauf nach Gutachten?

Das Gutachten legt drei Zahlen fest: Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten. Ein Ankäufer bietet in der Regel um den Restwert herum. Liegt Ihnen das Gutachten vor, nennen Sie alle drei Zahlen in der Anfrage. Ohne Gutachten tritt die Besichtigung an seine Stelle.

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