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Autoankauf Fachbetriebe

Laufende Finanzierung

Finanziertes Auto verkaufen: Ablösung, Brief bei der Bank, Restschuld

Ein finanziertes Fahrzeug kann verkauft werden — der Verkauf hängt aber nicht am Preis, sondern an der Ablösung des Darlehens. Bei einer Finanzierung mit Sicherungsübereignung ist die Bank Sicherungseigentümerin und verwahrt die Zulassungsbescheinigung Teil II; sie gibt beides erst frei, wenn die offene Forderung ausgeglichen ist.

Der erste Schritt ist deshalb nicht das Angebot, sondern die Ablösesumme: der Betrag, mit dem das Darlehen zu einem bestimmten Stichtag vollständig zurückgezahlt ist. Erst wenn diese Zahl vorliegt, lässt sich beurteilen, ob ein Ankaufangebot den Vorgang trägt. Dieses Portal kauft nicht selbst an; wir geben Ihre Angaben an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient.

Sicherungsübereignung
Die Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug auf den Darlehensgeber zur Sicherung seiner Forderung, während der Darlehensnehmer das Fahrzeug weiter nutzt und als Halter eingetragen bleibt. Mit vollständiger Rückzahlung fällt das Eigentum zurück.
Daraus folgt die Besonderheit des ganzen Vorgangs: Sie fahren das Auto, sind eingetragener Halter und dürfen trotzdem nicht frei darüber verfügen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II weist ohnehin nicht das Eigentum aus — sie benennt den Halter. Wer als Käufer auf ihren Besitz vertraut, kann sich unter den Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs darauf berufen, und genau deshalb hält die Bank sie zurück. Ein Leasingfahrzeug funktioniert anders: Dort besteht von vornherein kein Eigentum, das übertragen werden könnte, und es wird nicht verkauft, sondern zurückgegeben und abgelöst.

Quelle: § 929 und § 932 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Stand Rechtsstand September 2026

Passt der Begriff auf Ihr Auto?

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Die Ablösesumme steht vor dem Angebot

Fordern Sie bei Ihrer Bank eine Ablöseauskunft an. Darin steht der Betrag, mit dem das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, und der Stichtag, bis zu dem dieser Betrag gilt. Nach dem Stichtag ändert er sich, weil weitere Zinsen anfallen oder eine Rate abgebucht wurde.

Diese Zahl ist Ihre Rechengrundlage, nicht die Summe der noch offenen Raten. Beide unterscheiden sich, weil bei einer vorzeitigen Rückzahlung nicht alle künftigen Zinsen anfallen und weil die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.

Erst mit der Ablöseauskunft in der Hand ist ein Ankaufangebot einzuordnen. Liegt es darüber, bleibt eine Differenz für Sie. Liegt es darunter, ist der Verkauf trotzdem möglich — Sie müssen die Lücke dann aus eigenen Mitteln schließen, und das gehört vor die Übergabe geklärt, nicht danach.

Trifft das auf Ihr Fahrzeug zu?

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Drei Fälle, drei Abwicklungen

Welcher Fall vorliegt, ergibt der Vergleich zwischen Ankaufangebot und Ablösesumme. Die Abwicklung unterscheidet sich in jedem Fall, die Reihenfolge nicht.

FallWie die Zahlung läuftWas Sie vorbereiten
Angebot liegt über der AblösesummeDer Käufer zahlt die Ablösesumme an die Bank und den Rest an Sie; die Bank gibt die Zulassungsbescheinigung Teil II freiAblöseauskunft mit Stichtag, Bankverbindung des Darlehenskontos, schriftliche Zustimmung der Bank zum Verkauf
Angebot entspricht der AblösesummeDer gesamte Kaufpreis geht an die Bank; an Sie fließt nichtsDieselben Unterlagen — zusätzlich die Klärung, wer eine mögliche Differenz von wenigen Euro trägt
Angebot liegt unter der AblösesummeDer Käufer zahlt an die Bank, Sie gleichen den Fehlbetrag aus eigenen Mitteln aus; erst dann wird freigegebenDen Fehlbetrag beziffern, bevor ein Termin vereinbart wird — sonst steht die Übergabe und das Geld fehlt

Ob die Bank den Weg über eine Direktzahlung des Käufers mitgeht, wie sie die Freigabe erklärt und wohin sie die Zulassungsbescheinigung Teil II sendet, legt sie selbst fest. Fragen Sie danach, wenn Sie die Ablöseauskunft anfordern — dann steht beides in einer Auskunft.

Welche Zeile gilt für Ihr Auto?

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So läuft die Ablösung ab

Sechs Schritte, deren Reihenfolge nicht verhandelbar ist: Ohne Freigabe der Bank gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil II, und ohne sie schreibt kein Käufer das Fahrzeug um.

  1. 1. Ablöseauskunft anfordern

    Schriftlich bei der finanzierenden Bank, unter Angabe der Darlehensnummer. Lassen Sie sich Betrag, Stichtag und die Bankverbindung des Darlehenskontos bestätigen.

  2. 2. Verkauf mit der Bank abstimmen

    Fragen Sie im selben Zug, wie die Bank die Ablösung durch einen Käufer abwickelt und wie sie die Zulassungsbescheinigung Teil II herausgibt. Ob sie an Sie oder direkt an den Käufer geht, legt die Bank fest.

  3. 3. Angebot einholen

    Erst jetzt lohnt sich die Anfrage, weil Sie die Untergrenze kennen. Sagen Sie einem Ankäufer von vornherein, dass eine Finanzierung läuft — das ändert die Abwicklung, nicht die Bewertung des Fahrzeugs.

  4. 4. Kaufvertrag mit Ablöseklausel

    In den Vertrag gehört, welcher Teil des Kaufpreises an die Bank geht, welcher an Sie, und dass die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II von der Freigabe abhängt. Ohne diese Klausel steht am Übergabetag eine offene Frage im Raum.

  5. 5. Zahlung und Freigabe

    Die Bank bestätigt den Eingang und gibt frei. Lassen Sie sich die Bestätigung geben, dass das Darlehen ausgeglichen ist — sie ist Ihr Beleg, dass keine Forderung mehr offen steht.

  6. 6. Übergabe, Meldung, Versicherung

    Fahrzeug und Papiere gehen an den Käufer, danach die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsbehörde und die Meldung an den Kraftfahrzeugversicherer.

Unsicher, ob das bei Ihnen gilt?

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Was Sie bei der Bank anfordern

Ein einziges Schreiben oder Telefonat genügt, wenn Sie alles auf einmal fragen. Diese Angaben brauchen Sie später jede einzeln:

  • Die Ablösesumme mit Stichtag und die Angabe, was nach dem Stichtag gilt.
  • Eine Aufschlüsselung: Restkapital, Zinsen bis zum Stichtag, gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung, Gebühren.
  • Die Bankverbindung und den Verwendungszweck für die Ablösezahlung.
  • Die Zustimmung zum Verkauf und die Auskunft, ob ein Käufer direkt an die Bank zahlen darf.
  • Die Angabe, an wen und in welcher Form die Zulassungsbescheinigung Teil II nach der Ablösung herausgegeben wird.
  • Nach der Zahlung: die schriftliche Bestätigung, dass das Darlehen ausgeglichen ist.

Welcher Punkt gilt bei Ihnen?

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Bei Ihrem Fahrzeug liegt es anders?

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Häufige Fragen

Kann ich ein finanziertes Auto verkaufen?

Ein finanziertes Fahrzeug lässt sich verkaufen, sobald das Darlehen aus dem Verkaufserlös oder aus eigenen Mitteln abgelöst wird. Bei einer Sicherungsübereignung gibt die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach dem Ausgleich der Forderung heraus. Fordern Sie deshalb zuerst die Ablöseauskunft an und holen Sie danach Angebote ein.

Was ist eine Ablösesumme?

Die Ablösesumme ist der Betrag, mit dem ein Darlehen zu einem bestimmten Stichtag vollständig zurückgezahlt ist. Sie ist nicht identisch mit der Summe der noch offenen Raten, weil bei vorzeitiger Rückzahlung nicht alle künftigen Zinsen anfallen und weil Gebühren oder eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommen können. Ihre Bank teilt sie auf Anfrage mit.

Wo ist der Fahrzeugbrief bei einer Finanzierung?

Bei einer Finanzierung mit Sicherungsübereignung verwahrt die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II bis zur Rückzahlung des Darlehens. Ob und in welcher Form das für Ihren Vertrag gilt, steht in den Darlehensbedingungen. Herausgegeben wird sie nach der Ablösung — an Sie oder direkt an den Käufer, je nachdem, wie die Bank das handhabt.

Was passiert, wenn das Angebot unter der Restschuld liegt?

Liegt ein Ankaufangebot unter der Ablösesumme, ist der Verkauf weiterhin möglich, aber Sie müssen die Differenz aus eigenen Mitteln ausgleichen. Beziffern Sie diesen Fehlbetrag, bevor Sie einen Übergabetermin vereinbaren. Ohne diesen Ausgleich gibt die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht frei, und der Käufer kann nicht umschreiben.

Darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Ein Darlehensgeber kann bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt. Ob und in welcher Höhe sie in Ihrem Fall anfällt, ergibt sich aus der Ablöseauskunft und Ihrem Vertrag. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung, wenn dort nur eine Endsumme steht.

Was kostet die Anfrage über dieses Portal?

Die Anfrage über dieses Portal ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Vergütet werden wir von dem Betrieb, an den wir weitergeben — Ihre Anfrage geht an ihn und an niemanden sonst. An der Finanzierung und am Verkaufspreis sind wir nicht beteiligt.

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